Schule von 8 bis 12 Uhr kann nicht sein, unsere Kinder brauchen adäquate Nachmittagsbetreuung.
Für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre.
Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde jahrelang die Möglichkeit des längeren Schulbesuches gefordert. Das wurde letztes Jahr sichergestellt. Allerdings gibt es neue Probleme – etwa die fehlende Nachmittagsbetreuung.
2008 hat Österreich die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und sich damit verpflichtet, niemanden wegen Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen und behinderten Menschen lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Schon bei der ersten Staatenprüfung...